Wechsel der Prüfungsordnung
Übertritt von StuPO 2015 in die StuPO EVTheol 2020w
Liebe Studierende,
Der Übertritt von der StuPO EvTheol (2015) in die seit Wintersemester 2020/21 geltenden neue Version StuPO EvTheol 2020 funktioniert folgendermaßen:
- Sie erklären mit folgendem Formular (s. Seitenende) an das Prüfungsamt, dass Sie gem. § 59 Abs 4 StuPO EvTheol idgF in die Studien- und Prüfungsordnung in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 16. September 2020 wechseln (PO 2020).
- Sobald der Übertritt in MeinCampus (Reiter „Studienmatrix“) angezeigt wird, drucken Sie die Seite als Nachweis aus.
- Modulscheine bzw. Bescheinigungen von Studien- und Prüfungsleistungen werden nach den von der Kollegialen Leitung des Fachbereichs Theologie am 16.12.2020 beschlossenen Regularien anerkannt:
Sie haben Ihr Hauptstudium bereits abgeschlossen?
Es besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Grund- und Hauptstudium im Umfang von insgesamt mind. 240 ECTS-Punkten werden bei Ihrem Wechsel in die neue Prüfungsordnungversion automatisch anerkannt.
Sie haben die Zwischenprüfung absolviert und Ihr Hauptstudium noch nicht abgeschlossen und haben bereits nach PO 2015 augestellte Modulscheine?
Grundstudium und Zwischenprüfung wurden bei Ihrem Wechsel in die neue Version der Prüfungsordnung automatisch anerkannt. Ihre Modulscheine aus dem Hauptstudium reichen Sie im Original beim Stellvertr. Studiengangsverantwortlichen (Dr. Karner) ein. Als Nachweis für den erfolgten Übertritt legen Sie einen Ausdruck aus MeinCampus (Reiter: „Studienmatrix“) bei. Die Studiengangsleitung dokumentiert dann die Anerkennung für die StuPO EvTheol 2020w auf Ihren Modulscheinen.
Sie haben noch keine Zwischenprüfung absolviert und haben bereits nach PO
2015 ausgestellte Modulscheine?
In dem Fall reichen Sie Ihre Modulscheine im Original beim Stellvertr. Studiengangsverantwortlichen (Dr. Karner) ein. Als Nachweis für den erfolgten Übertritt legen Sie einen Ausdruck aus MeinCampus (Reiter: „Studienmatrix“) bei. Die Studiengangsleitung dokumentiert dann die Anerkennung für die StuPO EvTheol 2020w auf Ihren Scheinen.
Sie haben bereits Einzelbescheinigungen nach PO 2015 aber es fehlen Ihnen
noch Leistungen zum Modulabschluss nach PO 2020w?
Es besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Sie legen die Scheine wie bisher gemeinsam mit den übrigen für einen Modulabschluss gem. PO 2020w erforderlichen Nachweisen vor, wenn Sie die Ausstellung eines Modulscheins nach PO 2020w beantragen. Die Anerkennung Ihrer Einzelleistungen nach PO 2015 erfolgt dann im Zuge der Ausstellung eines Modulscheins durch die/den Modulverantwortliche/n.
Sie sind in die neue StuPO EvTheol übergetreten und planen im nächsten
Semester einen Studienortswechsel und haben noch Einzelbescheinigungen
und/oder Modulscheine?
Setzen Sie sich bitte zeitnah mit dem Stellvertr. Studiengangsverantwortlichen in Verbindung.
Dokumente zum Downloaden:
Übertrittsregelungen | Übertrittsantrag |